Soll ein Verbrauchsausweis für ein Objekt mit Wärmepumpenheizung (Hzg und WW) erstellt werden kann nicht mit den pauschalen Zuschlägen (Wohnbau) von 20 bzw. 32 kWh/(m²a) gearbeitet werden. Es würden sich negative Werte oder zu geringe Werte für den Heizwärmebedarf ergeben.
Es kann dann nicht mit den Pauschalen (20 bzw. 32 kWH/m²a) gerechnet werden. Bitte im EVA Programm Messwerte anwählen und 5-12 kWh/(m²a) abschätzen (statt 20 bzw. 32 kWH/m²a) - je nach Abschätzung der Arbeitszahl - als gemessenen/abgeschätzten WW-Verbrauch erfassen. Hinweis: entsprechend muss für die Eintragung noch eine Umrechnung auf die gesamte Fläche erfolgen (Bsp: 10 kWh/(m²a) ergibt dann bei einer Fläche An von 150m² => 1500 kWh/a).
Hintergrund: Es muss die Arbeitszahl der Wärmepumpe beim Ansatz der Verbrauchswerte berücksichtigt werden.