Die Angabe der Himmelsrichtung ist nur notwendig für eine Berechnung, bei der die solare Einstrahlung über opake (also geschlossene) Flächen berücksichtigt werden soll. Diese Berechnung ergibt i. A. keinen Vorteil bei der Bilanz.
Wenn Sie es trotzdem durchführen möchten, können Sie in der Oberfläche "Gebäudedaten" die Option "solare Gewinne über opake Flächen" anwählen - wenn dieses angekreuzt ist, wird in den Oberflächen Wandflächen und Dachflächen eien zusätzlich Option zur Auswahl der Himmelsrichtung angeboten.
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