Nach dem GEG bzw. der DIN 18599 wird die Brennstoffzelle in der Form berücksichtigt, dass ein äquivalenter Primärenergiefaktor für die Brennstoffzelle angesetzt wird.

Eine realistischen Stromgutschrift ist in diesem Ansatz nicht enthalten. Die tatsächliche Einsparung ist vor allem von den Randbedingungen abhängig:

- zu welchem Preis kann der Strom verkauft werden

- wieviel wird selber genutzt etc.

Dies sind Fragestellungen, die in der "normalen" Energieberatung gar nicht so einfach beantwortet werden können. Wenn sie sich eine Einschätzung zutrauen können sie projektspezifische Erdgaskosten, die die Stromertragsgutschrift beinhalten ansetzen.

Grundsätzlich betrachten wir die Technik der Brennstoffzelle als "nicht mehr zeitgemäß" da in den allermeisten Fällen fossile E-träger zum Einsatz kommen.

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