Im iSFP müssen für die Kostenberechnung die Sowieso-Kosten (Instandhaltungskosten) zwingend berücksichtigt werden.

Insbesondere für die "Sanierung in einem Zug" müssen diese zwingend angegeben werden. Wurden diese bei der Definition der Massnahmen vergessen müssen diese zumindest bei der Sanierung in einem Zug angegeben werden damit der iSFP erstellt werden kann. Diese werden für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt.

Wenn keine Sowieso-Kosten berücksichtigt werden (oder diese nur symbolisch mit 1 EUR) erscheint beim iSFP beim Einlesen der Datei "Baunebenkosten nicht korrekt". Dies trifft zwar nicht genau den Sachverhalt - allerdings rührt die Meldung daher, dass auch auf die Instandhaltungskosten 15% Baunebenkosten berücksichtigt werden. Dies führt dann bei einer "symbolischen" Eingabe mit 1 EUR zu zu kleinen Beträgen - daher die Meldung.

Unter den Instandhaltungskosten versteht der iSFP die "Sowieso-Kosten" oder die "Kosten der konventionellen Sanierung". Im EVA - Programm können diese bei der Definition der Massnahmen angegeben werden.

 

 

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