So ist die grundsätzliche Vorgehensweise bei einem Projekt mit 3 Massnahmen-Paketen (MP):

Es ist zunächst die Förderung für Einzelmassnahmen anzugeben für die MP 1 und MP 2. Dann die mögliche Förderung für das KfW-Eff-Haus im 3. MP (natürlich nur mit der Förderhöhe entsprechend der Investitionen des 3. MP).

Bei der Kostendarstellung der Sanierung in einem Zuge werden dann die gesamten Investitionen aller Massnahmen-Pakete zusammengefasst (gfls. abzgl. mehrfachen hydr. Abgleichs, Gerüststellung etc.) und dann der Förderanteil des KfW-Eff-Hauses auf diese Investitionen bestimmt.

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