oder Fehlermeldung "Baunebenkosten weichen um mehr als 1% Prozentpunkt von den 15% ab"

In den meisten Fällen hat die Meldung darin ihren Ursprung, dass keine (oder keine sinnhaften) Instandhaltungskosten angegeben wurden.

Oftmals wird auch die Summe aus Instandhaltungskosten und Energiebedingten Mehrkosten nicht korrekt angegeben.

Im iSFP müssen für die Kostenberechnung die Instandhaltungskosten zwingend berücksichtigt werden.

Insbesondere für die "Sanierung in einem Zug" müssen diese zwingend angegeben werden. Wurden diese bei der Definition der Massnahmen vergessen, müssen diese zumindest bei der Sanierung in einem Zug angegeben werden damit der iSFP erstellt werden kann. Diese werden für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt.

Wenn keine Instandhaltungskosten berücksichtigt werden (oder diese nur symbolisch mit 1 EUR) erscheint beim iSFP beim Einlesen der Datei "Baunebenkosten weichen um mehr als 1% Prozentpunkt von den 15% ab". Dies trifft zwar nicht genau den Sachverhalt - allerdings rührt die Meldung daher, dass auch auf die Instandhaltungskosten 15% Baunebenkosten berücksichtigt werden. Dies führt dann bei einer "symbolischen" Eingabe mit 1 EUR zu zu kleinen Beträgen - daher die Meldung.

Wenn es daran nicht liegt, wählen Sie bitte bei der Sanierung in einem Zug "Summe aus Varianten" an - vermutlich wurde bei der händischen Eingabe und Berechnung der 15% Baunebenkosten der Gesamtsanierung ein Fehler gemacht.

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