Es wird im §51 vorgegeben, dass der zulässige mittlere U-Wert mit dem Faktor 1,25 der Vorgaben nach Anlage 3 multipliziert wird. Daraus ergibt sich ein Wert für die Außenwände von: 1,25 x 0,28 = 0,35. Der bestimmte Wert soll dann nach Wortlaut §51 auf eine Nachkommastelle gerundet werden. Dadurch ergibt sich ein zulässiger maximaler U-Wert von 0,4 W/m²K.

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